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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Sie über Aktuelles rund um die VdFS informieren zu dürfen.
In dieser Aussendung erwarten Sie wichtige Informationen zur Erweiterung der abrechenbaren Sender, Neuigkeiten zur geplanten Urheberrechtsreform der Europäischen Kommission und die Bekanntgabe der Nominierungen für den Österreichischen Filmpreis 2016. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Informationen zu Werksendemeldungen und SKE-Einreichungen.
Die VdFS wünscht Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Feiertage und alles Gute für 2016!
Herzliche Grüße,
Mag. Gernot Schödl, LL.M.
Geschäftsführer der VdFS
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Neue Verteilungsbestimmungen
Erweiterung der abrechenbaren Sender
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der VdFS haben eine Erweiterung des Katalogs an abrechenbaren Sendern beschlossen.
Bei künftigen Abrechnungen (ab dem Sendejahr 2015) werden neben den bisher abrechenbaren Sendern ORF 1, ORF 2, ORF 3, 3 Sat, Servus TV, ZDF, ARD, BR3 und ARTE auch Ausstrahlungen auf den Sendern ATV, ATV 2, Puls 4 und Okto TV vergütet werden. Der Sender SAT 1 wird ab dem Sendejahr 2015 nicht mehr abgerechnet.
Wir ersuchen Sie für Ausstrahlungen auf diesen Sendern Ihre Werksendemeldungen abzugeben.
Weiters wurde die Bewertung der Sender durch "Sendefaktoren" auf neue Beine gestellt: Diese setzen sich nun aus dem Marktanteil, der Reichweite, dem Empfangspotential und einem Senderwert ("Kulturfaktor") des jeweiligen Senders zusammen und werden zukünftig jährlich auf Basis von statistischen Daten (AGTT/GfK-Teletest) aktualisiert.
Die überarbeiteten Verteilungsbestimmungen (neue Sender und aktualisierte Sendefaktoren) werden Anfang 2016 auf der Website der VdFS abrufbar sein.
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Neues aus der EU
Urheberrechtsreform der Europäischen Kommission
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Die Art und Weise, wie heutzutage kreative Inhalte genutzt, erstellt und verbreitet werden, hat sich durch die digitale Technik grundlegend geändert. Um dem digitalen Zeitalter Rechnung zu tragen, hat die Europäische Kommission ein Konzept für die Modernisierung des EU-Urheberrechts dargelegt. Diese „politische Vorausschau“ wird in den kommenden sechs Monaten in konkrete Legislativvorschläge und Politikinitiativen umgesetzt.
Die meisten geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen gehen auf das Jahr 2001 zurück und sind aus Sicht der Kommission nicht mehr zweckmäßig, wenn es darum geht, einen digitalen Binnenmarkt in der EU aufzubauen. Deshalb hat die Kommission die Modernisierung des EU-Urheberrechts in ihre im Mai vorgestellte Strategie für den digitalen Binnenmarkt aufgenommen.
Insgesamt möchte die Kommission dafür sorgen, dass alle EuropäerInnen Zugang zu einem breiten Angebot an rechtmäßigen Inhalten haben, was auch dabei helfen soll, die Piraterie besser zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen AutorInnen und andere RechteinhaberInnen besser geschützt werden und eine gerechte Vergütung erhalten. Außerdem werden die Schlüsselbereiche Bildung, Kultur, Forschung und Innovation von moderneren und europäischeren Rahmenbedingungen profitieren.
Teil dieses modernen Urheberrechtskonzepts ist auch die vorgeschlagene Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt. Ebenjene Verordnung soll den BewohnerInnen der EU die Möglichkeit eröffnen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auf Reisen mitzunehmen, was derzeit nur beschränkt möglich ist. Diese grenzüberschreitende Weiternutzbarkeit („Portabilität“), ein neues EU-Verbraucherrecht, soll voraussichtlich schon im Jahr 2017 Wirklichkeit werden (im selben Jahr sollen auch die Roamingentgelte innerhalb der EU abgeschafft werden).
Im Bereich von Forschung und Bildung arbeitet die Kommission an EU-weiten Ausnahmen vom Urheberrecht. Solche Ausnahmen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne vorherige Genehmigung der RechteinhaberInnen; diese Ausnahmen sollen etwa für ForscherInnen (Text und Data-Mining) und Lehrbeauftragte (Online-Unterricht) gelten. Ferner möchte die Kommission erreichen, dass mehr Werke für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden (Vertrag von Marrakesch). Auch die Harmonisierung der "Panoramafreiheit" steht auf der Agenda der Kommission.
Ein weiteres erklärtes Ziel ist die Schaffung eines gerechten Marktes. Die Kommission wird daher prüfen, ob die Online-Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die aus Investitionen ihrer SchöpferInnen und der Kreativwirtschaft hervorgegangen sind, angemessen durch Lizenzen autorisiert und vergütet wird, sprich ob die Gewinne aus der Online-Nutzung solcher Werke gerecht aufgeteilt werden. Die Kommission will das bestehende System zur Vergütung von AutorInnen und KünstlerInnen in der EU einer Prüfung unterziehen.
Weitere ausführliche Informationen zu den Plänen der Europäischen Kommission finden Sie hier!
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Pressekonferenz Österreichischer Filmpreis 2016 - Foto (c) R. Newald
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Österreichischer Filmpreis
Nominierungen für den Österreichischen Filmpreis 2016
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Bereits zum sechsten Mal wird am 20. Jänner 2016 der Österreichische Filmpreis verliehen. Die von der Akademie des Österreichischen Films ins Leben gerufene Auszeichnung wird 2016 in feierlicher Atmosphäre in Grafenegg/Niederösterreich vergeben. Ausgezeichnet werden herausragende Leistungen des voran gegangenen österreichischen Filmjahres in insgesamt 16 Kategorien. Zum ersten Mal werden in zwei neuen Kategorien auch die beste weibliche Nebenrolle sowie die beste männliche Nebenrolle geehrt.
Die VdFS ist Partnerin der Akademie des Österreichischen Films sowie des Österreichischen Filmpreises und wünscht allen Nominierten viel Glück!
Die Nominierungen für den Österreichischen Filmpreis 2016 finden Sie hier.
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Gernot Schödl mit Ursula Strauss und Stefan Ruzowitzky - Foto (c) R. Newald
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Für die Anmeldungen Ihrer neuen Werke und Mitwirkungen verwenden Sie bitte in gewohnter Weise unsere Onlineformulare für UrheberInnen und SchauspielerInnen.
Die VdFS ermittelt die Sendedaten Ihrer Werke primär selbst. Wir bitten Sie jedoch um Informationen zu Werkart, Tätigkeit und Anspruch, Anzahl der Drehtage und Rollenname etc. Vergütungen für Ausstrahlungen können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
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Service
SKE-Einreichungen
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Bis 31. Jänner 2016 können Sie Ihre Anträge für SKE-Zuschüsse aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Sozial- und Kulturförderung einreichen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der VdFS-Website unter Service sowie in den SKE-Richtlinien.
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