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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2016 war ein in jeder Hinsicht turbulentes, das die österreichischen Verwertungsgesellschaften im Allgemeinen und die VdFS im Speziellen vor einige neue Herausforderungen gestellt hat.
Die VdFS hat nicht nur umfangreiche Anpassungen ihrer Struktur und ihres Regelwerks an das neues VerwGesG 2016 vorgenommen, zahlreiche Vertrags- und Aufteilungsverhandlungen (Gesamt- und Rahmenvertrag Speichermedienvergütung et al.) sowie Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Interesse ihrer Bezugsberechtigten geführt, sondern ist anlässlich der im Frühjahr veröffentlichten Studie über die soziale Lage der Filmschaffenden in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Filmschaffenden und den Berufsverbänden auch als Interessenvertretung der österreichischen Filmschaffenden in Erscheinung getreten.
Gleichzeitig wurde und wird die VdFS durch das "Amazon-Verfahren" auf einen in der Geschichte der österreichischen Verwertungsgesellschaften bisher einzigartigen Prüfstand gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass das neue Jahr zu einer Normalisierung der Lage führen wird und die VdFS und ihre inländischen Schwestergesellschaften ihren gesetzlichen Aufgaben wieder in vollem Umfang nachkommen können werden.
Das neue Jahr wird auch insofern ein interessantes, als eine Neuwahl der VdFS-Gremien (Vorstand und Aufsichtsrat) in der Mitgliederhauptversammlung (Generalversammlung) sowie der VertreterInnen der Bezugsberechtigten in der Bezugsberechtigtenversammlung zu erfolgen hat. Die Karten werden neu gemischt, wir blicken gespannt in die Zukunft!
Im letzten Newsletter des heurigen Jahres möchte ich Sie insbesondere über grundlegende Änderungen der Verteilungsbestimmungen im Bereich der Abrechnung an ausübende KünstlerInnen im audiovisuellen Bereich informieren, die am 1. Jänner 2017 in Kraft treten und auch in Österreich ein zeitgemäßes und ausgewogenens Verteilungssystem entsprechend europäischer und internationaler Usancen implementieren werden.
Zu guter Letzt wünsche ich Ihnen allen geruhsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Herzliche Grüße,
Mag. Gernot Schödl, LL.M.
Geschäftsführer der VdFS
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Service
Änderung der Verteilungsbestimmungen für SchauspielerInnen
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Die Gremien der VdFS haben eine Änderung der Verteilungsbestimmungen im Bereich der SchauspielerInnenabrechnung beschlossen. Entsprechend europäischen und internationalen Usancen wird zukünftig eine Gewichtung der Leistungsschutzrechte von ausübenden KünstlerInnen in Form einer Kategorisierung der Rollen vorgenommen.
Mitwirkungen im Bereich Schauspiel werden zukünftig in die Kategorien A bis E wie folgt eingeteilt:
A: Hauptrollen
B: Nebenrollen
C: Kleinst- und Tagesrollen
D: Synchronrollen, SprecherInnen
E: Kurzformate
Die Kategorisierung erfolgt auf Basis der Relation der gemeldeten Drehtage zur durchschnittlichen Anzahl an Drehtagen in einer Werkart (gegliedert nach Dekaden).
Jeder Kategorie wird ein Anteil am Verteilungsbudget Schauspiel zugewiesen.
Dieser Anteil wird innerhalb der jeweiligen Kategorie auf die SchauspielerInnen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
SchauspielerInnen sind verpflichtet, Mitwirkungen mit der Anzahl der Drehtage und den Rollennamen anzumelden (Meldepflicht). Werden der VdFS keine Drehtage gemeldet, werden diesen Mitwirkungen bis zu einer anderslautenden Meldung vorläufig die Kategorie C zugewiesen.
Die VdFS ist berechtigt, zur Überprüfung der gemeldeten Drehtage Einsicht in die Schauspielverträge zu nehmen (Kontrollrecht). Weiters wird anhand der Reihenfolge der Nennung in den Credits im Vor- und Abspann der Filmwerke eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
Erstmals werden auch SynchronsprecherInnen/-schauspielerInnen (Synchronrollen) und SprecherInnen bei dokumentarischen Werkarten als Kategorie D in die Verteilung aufgenommen. Die Aufteilung innerhalb dieser Kategorie erfolgt zu gleichen Teilen.
Kurzformate (Werke mit einer Länge von 10 bis 29 min) werden der Kategorie E zugewiesen. Die Aufteilung innerhalb dieser Kategorie erfolgt ohne Berücksichtigung der Drehtage zu gleichen Teilen.
Diese Regelungen treten ab dem Ausstrahlungsjahr 2017 in Kraft. Die überarbeiteten Verteilungsbestimmungen werden im Jänner 2017 auf der VdFS-Website abrufbar sein.
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Aktuelles
OGH-Urteil im "Amazon-Verfahren" noch immer ausständig
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Die VdFS hat bereits in einem Newsletter und auf der Homepage berichtet, dass es den Verwertungsgesellschaften aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens (Austro-Mechana gegen den Online-Versandhändler Amazon) derzeit nicht möglich ist, Mittel aus den "sozialen und kulturellen Einrichtungen" (SKE) auszuschütten.
An dieser Situation hat sich leider nichts geändert.
Da nach wie vor kein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Amazon-Verfahren vorliegt, sind wir angesichts drohender Rückzahlungsverpflichtungen unserer Gesellschaft gegenüber den zahlungspflichtigen Unternehmen aufgrund der gebotenen Sorgfaltspflicht weiterhin angehalten, bis zu einer Entscheidung des OGH keinerlei Zahlungen aus dem SKE-Fonds zu leisten.
Wir bedauern, Ihnen für den Moment keine bessere Nachricht übermitteln zu können und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
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Foto (c) Österreichischer Filmpreis
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Branche
Nominierungen Österreichischer Filmpreis
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Am 1. Februar 2017 wird ein weiteres Mal der Österreichische Filmpreis vergeben. Die feierliche Verleihung findet dieses Jahr im Wiener Rathaus statt. Von der Akademie des Österreichischen Films ins Leben gerufen, ehrt der Österreichische Filmpreis herausragende Leistungen des vorangegangenen österreichischen Filmjahres. Vergeben wird die Auszeichnung heuer bereits zum siebten Mal. Wir dürfen gespannt sein, wer sich die begehrten Trophäen in den 16 Kategorien sichern kann.
Hier finden Sie die Übersicht aller Nominierungen.
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Pressegespräch Nominierungen Österreichischer Filmpreis 2017 / Fotos (c) AOEF
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Ursina Zwettler Marlene Ropac, Gernot Schödl
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Gernot Schödl, Marijana Stoisits, Marlene Ropac
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Für die Anmeldungen Ihrer neuen Werke und Mitwirkungen verwenden Sie bitte in gewohnter Weise unsere Onlineformulare für UrheberInnen und SchauspielerInnen.
Die VdFS ermittelt die Sendedaten Ihrer Werke primär selbst. Wir bitten Sie jedoch um Informationen zu Werkart, Tätigkeit und Anspruch, Anzahl der Drehtage und Rollenname etc. Vergütungen für Ausstrahlungen können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
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